Verschränkte Ganztagsschule

Die verschränkte Ganztagsvolksschule ist von den Maßnahmen der Reform gleich mehrfach betroffen.

Der größte Unterschied zu den Offenen Volksschulen (OVS) ist die verschränkte Abfolge von Unterrichts-, Lern- und Freizeiteinheiten. Die Kinder sind gemeinsam bis 15:30 Uhr im Unterricht bzw. in den Freizeitstunden und werden sowohl von LehrerInnen als auch von Freizeitpädagog*innen betreut. Durch diverse Schwerpunktsetzungen gab es bislang viele Projekte und Lehrausgänge, um den Kindern die entsprechenden Themen näher zu bringen und das soziale Miteinander zu fördern.

Nun ist zum einen, wie alle anderen Volksschulen auch, die GTVS von der neuen Berechnung des Basiskontingents stark betroffen (-> siehe dazu unter „Basisfinanzierung“).

Zum anderen wurde durch die Reform im Bereich der GTVS den Lehrer*innen ihr Kontingent an Freizeitstunden gestrichen und dieses an die Freizeitpädagog*innen verlagert. Dadurch sind Projekte und der verschränkte Unterricht nicht mehr im selben Ausmaß möglich wie vorher.

Wir fordern, dass Lehrer*innen weiterhin Freizeitstunden abhalten können. Keinesfalls dürfen „Reformbestrebungen“ in Zukunft dazu führen, dass die Lernstunden an die Freizeitpädagog*innen übertragen werden!

Unsere Forderungen zum Thema GTVS

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Persönliche Geschichten aus der GTVS

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