Integration in der Schule bedeutet, dass Kinder mit Behinderungen unterschiedlichster Art in einer regulären Schule unterrichtet werden. Da sie so einen vielfältigeren Umgang mit unterschiedlichsten Kindern haben, steigt auch ihre Chancengleichheit. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind ein wichtiger Bestandteil der Forderungen der Fortschrittskoalition. Über die Integration haben sie eine echte Teilhabe an der Gesellschaft und werden nicht in „Sonderschulen“ separiert. Das Miteinander stärkt dabei das gegenseitige Verständnis. Auch für uns ist das wichtig.
Durch die neue Berechnung des Basiskontingents ergeben sich jedoch (hoffentlich) ungewollte Auswirkungen. Da die Mindestschülerzahl pro Klasse nun bei 24-25 liegt, bekommt eine Integrationsklasse mit 20 Schülern zu wenig Lehrer*innenstunden, um den Pflichtunterricht abdecken zu können. Schulen werden dadurch gezwungen, Integrationsklassen auslaufen zu lassen. Dies läuft der UN Behindertenrechtskonvention diametral entgegen.
Was ist Integration an Wiener Schulen?
Kinder mit Behinderung haben in Wien verschiedene Möglichkeiten eine Schule zu besuchen. Seit 1993 haben die Eltern die Wahl sich für eine Integrationsklasse oder eine Sonderschulklasse zu entscheiden.
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Integrationsklassen gibt es an Pflichtschulen und vereinzelt auch an Gymnasien.
In einer Integrationsklasse einer Volksschule unterrichtet eine Volksschullehrerin gemeinsam mit einer Sonderpädagogin im Team. In einer Integrationsklasse werden 4 – 5 Kinder mit Behinderung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung unterrichtet.
Die Volksschulkinder werden nach dem Lehrplan der Volksschule unterrichtet. Die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden nach dem Lehrplan unterrichtet, der ihrer Behinderungsart entspricht (Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule, Lehrplan für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf oder mit auch nach dem Volksschullehrplan mit Unterstützung, die sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung brauchen).
Im Unterschied dazu haben in Sonderschulklassen alle Kinder sonderpädagogischen Förderbedarf. Diese sind meist an Schulzentren im Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik angesiedelt (ehemalige Sonderschulen).
Was ist „das Besondere“ der Integration an Schulen
Durch die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Österreich verpflichtet, das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung ohne Diskriminierung und auf Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen. Es muss ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen gewährleisten. (siehe auch: UN-Behindertenrechtskonvention – Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Fakultativprotokoll (sozialministerium.at) Zugriff: 9.8.2021)
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Der Besuch einer Integrationsklasse gibt Kindern mit Behinderung die Chance, wie alle anderen Kinder ihres Alters auch in eine Regelschule zu gehen. Sie müssen nicht mit lauter anderen Kindern mit Behinderung in eine Sonderschule gehen. In der Integrationsklasse haben sie Kontakt mit anderen Kindern ihres Alters und im Idealfall ihrer Wohnumgebung. Der Alltag in der Klasse wird gemeinsam gelebt.
Alle Kinder lernen miteinander und voneinander. Hier findet viel soziales Lernen statt, Ängste und Vorurteile können abgebaut werden. Oft ist das der einzige Ort für Kinder und auch ihre Eltern, Menschen mit Behinderungen zu begegnen. Sie lernen, dass jedes Kind Stärken und Schwächen hat.
In jeder Integrationsklasse arbeitet eine Sonderpädagog*in im Team mit der jeweiligen Klassenlehrer*in. Der Unterricht wird im Team geplant, so dass alle Kinder die ihnen entsprechenen Lernangebote bekommen und Lernfortschritte machen können. Im Idealfall arbeiten alle am selben Thema – jede*r auf dem entsprechenden Leistungsniveau. Dafür bietet sich möglichst offener Unterricht an.
Das Recht auf den Besuch einer Integrationsklasse in der Volksschule gibt es in Österreich seit 1993.
Kinder mit Behinderungen sollen in möglichst großem Ausmaß wie alle anderen Kinder auch am Unterricht teilhaben. Allerdings brauchen sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung für vieles mehr Zeit. Je schwerer die Beeinträchtigung, umso mehr Zeit. Das heißt, die ganze Klasse braucht für vieles mehr Zeit. Das beginnt beispielsweise beim Anstellen um in den Turnsaal zugehen, im Erzählkreis, wenn jedes Kind seinen Beitrag leistet.
Abgesehen davon sind viele Kinder mit Behinderung mit sehr großen Gruppen auf Dauer überfordert.
Deshalb ist es sinnvoll und üblich, dass diese Klassen eine geringere Klassenschülerzahl haben.
Welche Auswirkungen hat die neue Stundenverteilung in Wien?
Bisher war es üblich, dass die Schüler*innenanzahl in Integrationsklassen geringer war, als in Regelklassen. Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf wurden je nach Art der Behinderung für die „virtuelle“ Klassengröße doppelt oder dreifach gezählt. Inklusive dieser Zählweise durfte die Zahl von 25 nicht überschritten werden. Das ergab Klassengrößen von ca. 19-21 Kindern.
Seit einigen Jahren gibt es die Höchstzahl für Schulklassen nicht mehr. In der Praxis wurden die kleineren Klassengrößen aber in den meisten Schulen beibehalten und auch bei der Kontingentvergabe berücksichtigt.
Diese Praxis ist mit der derzeitigen Schulreform in Wien aber nicht mehr möglich. Die Schulleitung hat keinen Spielraum mehr, kleinere Klassen zu führen.
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Die Grundlage für die neue Vergabe von Lehrer*innenstunden ist das Basiskontingent, das eine Schule bekommt. Dieses errechnet sich zum Großteil daraus, wie viele Schüler*innen an der Schule unterrichtet werden (Berechnung: Gesamtschüler*innenzahl der Schule geteilt durch 25). Daraus ergibt sich die Anzahl der Klassen, die eine Schule haben soll. Für diese errechneten (fiktiven) Klassen bekommt die Schulleitung Personalressourcen.
„Leistet“ sich die Schulleitung also Klassen mit weniger Kindern z. B. weil es Integrationsklassen (oder weil die Schulplatzzuweisungsstelle einfach nicht mehr Kinder zuweist) sind, bekommt sie empfindlich weniger Personalressourcen. Handelt es sich um mehrere solcher Klassen, so wenig, dass der normale Unterrichtsbetrieb nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Dabei geht es hier nicht um Kleinklassen, sondern um Klassen mit rund 20 Kindern.
Das läuft darauf hinaus, dass Kinder mit Beeinträchtigungen nur noch in Integrationsklassen gehen können, wenn sie in einer Gruppe von mindestens 25 Kindern bestehen können und nicht zu viel Platz brauchen (zu kleine Klassenräume). Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Unsere Forderungen zu Integration an Wiener Schulen
Der Weg zu inklusiver Bildung in Wien ist noch weit. Die derzeitige „Bildungsreform“ in Wien ist ein massiver Rückschritt! Qualitativ sinnvolle Arbeit in Integrationsklassen ist nur möglich, wenn es auch strukturelle Absicherung in Form von geringeren Klassenschüler*innenzahlen gibt.
Die Petition Inklusive Bildung – Jetzt (inklusive-bildung-jetzt.at) befasst sich ebenfalls mit der Situation inklusiver Bildung in Österreich.
In einer Integrationsklasse dürfen nicht mehr als 21 Kinder sitzen. Eine Schule die aufgrund der Integration von Kindern mit Beeinträchtigungen…
Mehrstufenklassen mit Integration von Kindern mit Beeiträchtigungen = Integrationsklasse + Mehrstufenklasse. Das muss auch für die Lehrer*innenstunden gelten: (Volksschullehrer*in +…
Dafür müssen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden.
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