Integration/Inklusion

Integration in der Schule bedeutet, dass Kinder mit Behinderungen unterschiedlichster Art in einer regulären Schule unterrichtet werden. Da sie so einen vielfältigeren Umgang mit unterschiedlichsten Kindern haben, steigt auch ihre Chancengleichheit. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind ein wichtiger Bestandteil der Forderungen der Fortschrittskoalition. Seit es Integrationsklassen gibt, werden Kinder mit Behinderungen nicht mehr automatisch nicht in „Sonderschulen“ separiert. Das Miteinander stärkt dabei das gegenseitige Verständnis.
Wir sprechen bewusst nicht von Inklusion, weil die Rahmenbedingungen im österreichischen Schulsystem noch sehr weit entfernt sind von echter Teilhabe.

Betreff: Begriffsdefinition: Inklusion oder Integration

Demoschild: Integration ist kein "Projekt"

Durch die neue Berechnung des Basiskontingents ergeben sich jedoch (hoffentlich) ungewollte Auswirkungen. Da die Mindestschülerzahl pro Klasse nun bei 24-25 liegt, bekommt eine Integrationsklasse mit 20 Schülern zu wenig Lehrer*innenstunden, um den Pflichtunterricht abdecken zu können. Durch die Erhöhung der Anzahl der Kinder pro Klasse ist weniger individuelle Förderung der Kinder möglich. Dies läuft der UN Behindertenrechtskonvention diametral entgegen.

Was ist Integration an Wiener Schulen?

Kinder mit Behinderung haben in Wien verschiedene Möglichkeiten eine Schule zu besuchen. Seit 1993 haben die Eltern die Wahl sich für eine Integrationsklasse oder eine Sonderschulklasse zu entscheiden.

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Was ist „das Besondere“ der Integration an Schulen

Durch die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Österreich verpflichtet, das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung ohne Diskriminierung und auf Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen. Es muss ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen gewährleisten. (siehe auch: UN-Behindertenrechtskonvention – Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Fakultativprotokoll (sozialministerium.at) Zugriff: 9.8.2021)


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Welche Auswirkungen hat die neue Stundenverteilung in Wien?

Bisher war es üblich, dass die Schüler*innenanzahl in Integrationsklassen geringer war, als in Regelklassen. Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf wurden je nach Art der Behinderung für die „virtuelle“ Klassengröße doppelt oder dreifach gezählt. Inklusive dieser Zählweise durfte die Zahl von 25 nicht überschritten werden. Das ergab Klassengrößen von ca. 19-21 Kindern.
Seit einigen Jahren gibt es die Höchstzahl für Schulklassen nicht mehr. In der Praxis wurden die kleineren Klassengrößen aber in den meisten Schulen beibehalten und auch bei der Kontingentvergabe berücksichtigt.
Diese Praxis ist mit der derzeitigen Schulreform in Wien aber nicht mehr möglich. Die Schulleitung hat keinen Spielraum mehr, kleinere Klassen zu führen.

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Unsere Forderungen zu Integration an Wiener Schulen

Der Weg zu inklusiver Bildung in Wien ist noch weit. Die derzeitige „Bildungsreform“ in Wien ist ein massiver Rückschritt! Qualitativ sinnvolle Arbeit in Integrationsklassen ist nur möglich, wenn es auch strukturelle Absicherung in Form von geringeren Klassenschüler*innenzahlen gibt.

Die Petition Inklusive Bildung – Jetzt (inklusive-bildung-jetzt.at) befasst sich ebenfalls mit der Situation inklusiver Bildung in Österreich.

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