Wien, 15.1.2026
Sehr geehrte Damen und Herren!
Als Verein Bessere Schule Jetzt! setzen wir uns unter anderem für ein Schulsystem ein, das die Teilhabe aller Kinder am Regelunterricht sicherstellen kann, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen. Ein wichtiger Baustein dazu ist eine funktionierende Schulassistenz.
Daher bringen wir hier unsere Stellungnahme zum Entwurf der Durchführungsverordnung des steiermärkischen Schulassistenzgesetzes (GZ ABT06-673406/2022-468) ein.
Die Analyse der Situation der Schulassistenz ist im Entwurf der Verordnung schlüssig dargestellt. Eine Präzisierung der Aufgaben von Schulassistenz, die von Laien durchgeführt wird, ist aus unserer Sicht sinnvoll.
Allerdings widerspricht der Ansatz, eine Vielzahl an Kindern vom Zugang zu Assistenz auszuschließen und keine weitere Änderung am System insgesamt vorzunehmen nicht der derzeitigen Gesetzeslage.
Die fehlenden Ressourcen im Schulsystem (SonderpädagogInnen, Klassengrößen, Teamteaching, Schulpsychologie, Schulsozialarbeit…) rechtfertigen keinen Ausschluss aus dem Regelunterricht von Kindern, die mehr Unterstützung zur Teilhabe brauchen als Assistenz von Laien. Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 24 (inklusive Bildung) und auch der UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere Art. 2 (Diskriminierungsverbot) und Art. 3 (Vorrang des Kindeswohls).
Auch im Bundesverfassungsgesetz, Artikel 7, Absatz 1 ist Folgendes festgeschrieben:
„Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“
Obwohl Kinder- und Jugendliche mit oder ohne Behinderung die gleichen Chancen (Gleichbehandlungsgrundsatz) aufgrund des Verfassungsrechts (B-VG Kindeswohl sowie Art. 7 Abs 1), der Bundesgesetze und Erlässe sowie Rundschreiben (des Bildungsministeriums), ratifizierte UN-Konventionen (Art. 2, 3 und 24) sowie EU-Richtlinien in Ö haben sollten, werden ihre Menschenrechte auf Bildung durch die verantwortlichen Stellen der Bildungs- und Sozialpolitik oft eingeschränkt, weil sie keine ausreichende Unterstützung erhalten.
Durch die geplante weitreichende Einschränkung der Assistenz ist zu befürchten, dass die Zahl der Kinder, die keinen Schulabschluss erlangen können, ansteigen wird, sollten keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden. Dabei wäre es gerade für diese Kinder besonders wichtig, sie in ihrer Schullaufbahn maximal zu fördern, um sie später in sozialversicherungspflichtigen Anstellungen nachhaltig beschäftigen zu können.
Wir fordern daher eine Überarbeitung der Verordnung im Sinne der Ermöglichung inklusiver Bildung. Gleichzeitig zu dieser Verordnung muss sicher gestellt werden, dass für Kinder, die dann keine Assistenz mehr erhalten, die notwendige Unterstützung weiterhin gewährleistet ist. Im Sinne des Kindeswohls müssen im föderalistisch aufgeteilten österreichischen Bildungssystem alle Ebenen des Systems mitgedacht werden. Allenfalls negative Auswirkungen einer Änderung an einer Stelle müssen durch Anpassungen an anderer Stelle abgefedert werden. Ziel jeglicher Maßnahmen, die Schüler und Schülerinnen direkt oder indirekt betreffen, muss es sein, Teilhabe zu ermöglichen und Förderung aller Kinder entsprechend der jeweiligen Lehrpläne und Vorgaben für ausgleichende Maßnahmen sicher zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Verein Bessere Schule Jetzt!
ZVR: 1417102535