Recht auf 11. und 12. Schuljahr

Jugendliche mit Behinderung, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, dürfen derzeit 10 Schuljahre absolvieren. Das ist im Schulunterrichtsgesetz §32 (1), (2) und (2a) geregelt. Für einen Besuch eines 11. und 12. Schuljahres ist die Zustimmung des Schulerhalters und eine Bewilligung der Schulbehörde erforderlich. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass zusätzliche Schuljahre in vielen Fällen nicht genehmigt werden, obwohl Jugendliche mit Behinderung oft mehr Zeit brauchen, um schulische Inhalte zu erlernen, zu vertiefen, zu festigen und zu reifen. Wichtige Voraussetzungen, um Chancen für einen möglichen Eintritt ins Berufsleben zu erhöhen. Aufgrund dessen wurde aus einer privaten Initiative von Eltern eine Bürgerinitiative gestartet. BESSERE SCHULE JETZT! unterstützt die Bürgerinitiative „Recht auf ein 11. und 12. Schuljahr für Jugendliche mit Behinderung”.

Bitte unterstützen auch Sie mit Ihrer Unterschrift!

Bis zum 18.11.2022 werden mindestens 500 Unterschriften benötigt, damit es in den parlamentarischen Petitions-Ausschuss kommt. Die Unterschriften müssen im Original abgegeben werden, das bedeutet man muss die Liste ausdrucken, unterschreiben und dann im Original an die InitiatorInnen zurücksenden.

Hier geht’s zur Unterschriftenliste (PDF)

Hier finden Sie den kompletten Text der Bürgerinitiative (PDF)

Adressen zum Rücksenden (oder Abgeben) der Unterschriftenliste: Familie Claudia Mühlbacher Jesuitensteig 24a 1230 Wien

Frau Karin Riebenbauer Messerschmidtgasse 48/9 1180 Wien

Frau Riebenbauer kann Listen in Wien auch abholen! Tel: 0699/14200342

Dieses Recht ist jedoch nur ein erster Schritt! Es müssen generell gesetzliche Grundlagen des gemeinsamen Unterrichts für ALLE Jugendlichen in der Sekundarstufe II in Berufsbildenden Mittleren Schulen, Berufsbildenden Höheren Schulen, Fachschulen und Oberstufen von Allgemeinbildenden Höheren Schulen geschaffen werden.