Unsere Forderung: Projekttage für ALLE Volksschulkinder ermöglichen

Wir fordern die Schulveranstaltungsverordnung aus 1995 an die aktuelle Schulrealität anzupassen

Die Schulveranstaltungsverordnung aus 1995 bildet nicht die Realität von Ganztagsvolksschulen und Mehrstufenklassen ab!

Mehrtägige Schulveranstaltungen für alle Schulstufen

Die Problematik ist, dass die genannte Verordnung keine mehrtägigen Schulveranstaltungen für die Vorschulstufe, die 1. und 2. Schulstufe vorsieht. Dies steht dem tatsächlichen Schulalltag von Mehrstufenklassen aber völlig entgegen!

Bis vor kurzem konnten Mehrstufenklassen im Volksschulbereich im Rahmen der Schulversuche auf mehrtägige Schulveranstaltungen fahren. Dies ist seit Jahrzehnten gemeinschaftsfördernde und erfolgreiche Tradition. Weil die Schulversuche ausgelaufen und die Mehrstufenklassen jetzt anerkannter Teil des Regelschulwesens sind, ist es für Schüler:innen der Vorschulstufe, der 1. und 2. Schulstufe nicht mehr möglich auf Projektwoche zu fahren! Offenbar wurde übersehen die Schulveranstaltungsverordnung aus 1995 rechtzeitig der schulischen Realität anzupassen.

Für die Kinder ergibt sich dadurch die absurde Situation, dass aus einer Mehrstufenklasse nur ein Teil der Schüler:innen an der Projektwoche teilnehmen kann, während die restlichen Kinder nicht mitfahren dürfen! Das gemeinsame Erlebnis im Rahmen des Klassenverbands wäre damit Geschichte. Das ist für Eltern eine unerträgliche Vorstellung, für die Schule organisatorisch nicht zumutbar und für die Kinder eine extreme Enttäuschung.

Unsere Forderung: Änderung von § 8. (1) der Schulveranstaltungsverordnung aus 1995

Schulstufe/SchulartAusmaß in Kalendertagen
Vorschulstufe, 1. bis 4. Schulstufeinsgesamt 7

Dies muss mit sofortiger Gültigkeit geschehen, damit für das Schuljahr 2023/2024 festgelegte Schulveranstaltungen auch durchgeführt werden dürfen.

Hintergrund:

Von dieser Regelung sind aktuell v.a. Mehrstufenklassen betroffen, da hier Kinder aus vier bis fünf Schulstufen (Vorschule bis vierte Schulstufe) in einem gemeinsamen Klassenverband unterrichtet werden. Über die Jahre lernen die Kinder mehrere Perspektiven innerhalb einer sich entwickelnden und wandelnden Gruppe kennen. Sie sammeln Erfahrungen im Umgang miteinander. Kollektive Erlebnisse im Rahmen von Ausflügen, Projekttagen und anderen Schulveranstaltungen tragen dazu bei, die wesentlichen Aspekte zu vermitteln: Miteinander und voneinander lernen, respektvolles Zusammenarbeiten, Freude am Lernen.

Für Mehrstufenklassen gab es früher eine Ausnahmeregelung.

Bei der Überführung des Schulversuchs Mehrstufenklasse in das Regelschulwesen ist für diese Klassen die notwendige Ausnahme von der die Schulveranstaltungsverordnung verloren gegangen. Gemäß §5 Abs. 1) der Verordnung, dürfen Schüler:innen der 1.- und 2. Schulstufen daher nicht mehr an ganz- oder mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen.

Dadurch gibt es keine rechtliche Basis für Mehrstufenklassen Schulveranstaltungen die länger als fünf Stunden dauern im Klassenverband (schulstufenübergreifend) durchzuführen! Sogar von ganztägigen Schulveranstaltungen sind dadurch Kinder der 1. und 2. Klasse ausgeschlossen (Sportfest, Schulfest, Wandertag, Lesenacht etc.).

Ganztägige Ausflüge und Schulveranstaltungen für alle Schulstufen

Die geltende Verordnung aus 1995 widerspricht auch der heutigen Lebensrealität von Ganztagsvolksschulen. Kinder der 1. und 2. Volksschule dürfen demnach an keinen ganztägigen Ausflügen teilnehmen, an keinem ganztägigem Schul- oder Sportfest und an keiner Lesenacht. Denn in der Verordnung steht, dass diese nur 5 Stunden dauern dürfen obwohl Unterricht bis 15:30 ist hier ganz normaler Alltag ist.

Das ist absurd!

Unsere Forderung: Änderung von § 5. (1) der Schulveranstaltungsverordnung aus 1995

Schulstufe/SchulartAusmaß(bis zu 5 Stunden)Ausmaß(mehr als 5 Stunden)
Vorschulstufe, 1. bis 4. Schulstufeje Schulstufe 13in dem unter Bedachtnahme auf die Anforderungen des Lehrplanes erforderlichen Ausmaß

Hintergrund:
Aktuell gilt folgendes:
Schulstufe/SchulartAusmaß(bis zu 5 Stunden)Ausmaß(mehr als 5 Stunden)
Vorschulstufe,1. und 2. Schulstufein dem unter Bedachtnahme auf die Anforderungen des Lehrplanes erforderlichen Ausmaß
3. und 4. Schulstufeje Schulstufe 13
D.h. bisher sind in der Volksschule keine ganztägigen Schulveranstaltungen vorgesehen. Es konnten aber bisher aus dem Kontingent der mehrtägigen Schulveranstaltungen für die 3. und 4. Schulstufe einzelne Tage für ganztägige Schulveranstaltungen verwendet werden.

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