Was kommt nach dem Erlass 217?

Seit 15 Jahren regelt der Erlass 217 die Zuteilung von zusätzlichen Freitzeitpädagog:innen für Kinder mit Behinderungen oder schweren Verhaltensauffälligkeiten.Dieser Erlass wird ab September 2022 außer Kraft gesetzt. Die Stadt Wien schreibt nämlich vor, dass er „ressourcenneutral“ sein muss. Das heißt? Nicht mehr Mittel, sondern nur anders verteilt.

Dieses Vorgehen erinnert stark an die von der Politik/Stadtrat Wiederkehr medial als Erfolg verkaufte Bildungsreform im Juni 2021 – die nichts anderes war als eine Umverteilung der ohnehin mangelnden Ressourcen.

Schon im Jahr 2019 war der Erlass 217 bzw. diesbezügliche Einsparungen Thema —> https://www.betriebsrat-bim.at/…/stadt-wien-spart-auf…/☝️

Wir müssen darüberhinaus aufpassen, dass aufgrund des Lehrer:innenmangels nicht auch noch Lernstunden an die FZP ausgelagert werden. Schon vor der Pandemie gab es zu wenig FZP. Die Pandemie hat die Situation drastisch verschärft.

Kann es sein, dass hier einmal mehr auf dem Rücken von Kindern mit besonderen Bedürfnissen – den Schwächsten in unserer Gesellschaft – gespart wird?

Beim nächsten Treffen mit der Bildungsdirektion wird auch diese Thema zu klären sein. Wir haben ein Auge drauf – Eure BESSERE SCHULE JETZT!