Was kommt nach dem Erlass 217?
Seit 15 Jahren regelt der Erlass 217 die Zuteilung von zusätzlichen Freitzeitpädagog:innen für Kinder mit Behinderungen oder schweren Verhaltensauffälligkeiten.Dieser Erlass wird ab September 2022 außer Kraft gesetzt. Die Stadt Wien schreibt nämlich vor, dass er „ressourcenneutral“ sein muss. Das heißt? Nicht mehr Mittel, sondern nur anders verteilt. Dieses Vorgehen erinnert stark an die von der … Weiterlesen …