Recht auf 11. und 12. Schuljahr
Jugendliche mit Behinderung, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, dürfen derzeit 10 Schuljahre absolvieren. Das ist im Schulunterrichtsgesetz §32 (1), (2) und (2a) geregelt. Für einen Besuch eines 11. und 12. Schuljahres ist die Zustimmung des Schulerhalters und eine Bewilligung der Schulbehörde erforderlich. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass zusätzliche Schuljahre in vielen Fällen nicht genehmigt werden, … Weiterlesen …